Unfall gehabt? Das müssen Sie wissen – bevor Sie jemanden beauftragen.

Klarstellungen aus der Sachverständigenpraxis – plus Checkliste fürs Telefonat.

1. Haftpflicht oder Kasko – der Unterschied in einem Satz

Jemand anderes war schuld? Haftpflicht des Verursachers. Sie dürfen in der Regel Ihren eigenen unabhängigen Gutachter wählen. Erforderliche Gutachtenkosten gehören oft zum Schaden (§ 249 BGB).

Eigener Schaden / Kasko? Vertrag und Selbstbeteiligung (AKB) – kurz klären, was die Police hergibt.

Die Frage, die viele überrascht Die Gegenseite darf einen Gutachter vorschlagen – Sie müssen ihn nicht nehmen. Unabhängigkeit schützt vor übersehenen Schäden und zu knapper Bewertung.

2. Brauche ich überhaupt ein Gutachten?

Ja, eher wenn:

  • mehr als ein klarer Bagatellkratzer sichtbar ist
  • Sie Wertminderung oder verdeckte Schäden vermuten
  • das Fahrzeug älter / besonders / mit Altschäden ist
  • überlagerte Schäden (Alt und Neu) oder Motor-/Getriebefragen
  • Haftung oder Schadenhöhe unklar wirken

Bei älteren Fahrzeugen: Teile oft nicht mehr lieferbar – Preise müssen recherchiert werden; Explosionszeichnungen helfen. Unsicher? Anruf: 0 20 65 / 2 33 22.

3. Was passiert nach dem Ja?

  1. Anruf oder Mail

    Situation + Fahrzeug (Checkliste rechts). AB: Situation + Rückrufnummer.

  2. Vorab-Anfrage

    Anfrage Haftpflicht mit Fahrzeug und Standort senden.

  3. Besichtigung

    Bei Ihnen oder vereinbart – Fotos, Messung, Dokumentation.

  4. Gutachten an die Versicherung

    Ihr Gutachten. Ihr Rabatt. Ihre volle Erstattung.
    Ihr Gutachten. Ihre Wahl: selbst abrechnen oder Rechtsanwalt beauftragen.

Am Unfallort

  • Fotos von Lage, Schäden, Kennzeichen
  • Personalien und Versicherung beider Seiten
  • Keine vorschnellen Schuldeingeständnisse

Unfall-Fall als Anfrage einreichen?

Nennen Sie Haftpflicht oder Kasko, Fahrzeug und Standort – den Rest klären wir gezielt.