Unfall gehabt? Das müssen Sie wissen – bevor Sie jemanden beauftragen.
Klarstellungen aus der Sachverständigenpraxis – plus Checkliste fürs Telefonat.
1. Haftpflicht oder Kasko – der Unterschied in einem Satz
Jemand anderes war schuld? Haftpflicht des Verursachers. Sie dürfen in der Regel Ihren eigenen unabhängigen Gutachter wählen. Erforderliche Gutachtenkosten gehören oft zum Schaden (§ 249 BGB).
Eigener Schaden / Kasko? Vertrag und Selbstbeteiligung (AKB) – kurz klären, was die Police hergibt.
2. Brauche ich überhaupt ein Gutachten?
Ja, eher wenn:
- mehr als ein klarer Bagatellkratzer sichtbar ist
- Sie Wertminderung oder verdeckte Schäden vermuten
- das Fahrzeug älter / besonders / mit Altschäden ist
- überlagerte Schäden (Alt und Neu) oder Motor-/Getriebefragen
- Haftung oder Schadenhöhe unklar wirken
Bei älteren Fahrzeugen: Teile oft nicht mehr lieferbar – Preise müssen recherchiert werden; Explosionszeichnungen helfen. Unsicher? Anruf: 0 20 65 / 2 33 22.
3. Was passiert nach dem Ja?
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Anruf oder Mail
Situation + Fahrzeug (Checkliste rechts). AB: Situation + Rückrufnummer.
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Vorab-Anfrage
Anfrage Haftpflicht mit Fahrzeug und Standort senden.
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Besichtigung
Bei Ihnen oder vereinbart – Fotos, Messung, Dokumentation.
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Gutachten an die Versicherung
Ihr Gutachten. Ihr Rabatt. Ihre volle Erstattung.
Ihr Gutachten. Ihre Wahl: selbst abrechnen oder Rechtsanwalt beauftragen.
Am Unfallort
- Fotos von Lage, Schäden, Kennzeichen
- Personalien und Versicherung beider Seiten
- Keine vorschnellen Schuldeingeständnisse
Unfall-Fall als Anfrage einreichen?
Nennen Sie Haftpflicht oder Kasko, Fahrzeug und Standort – den Rest klären wir gezielt.